3D-Achsver­messung

Eine Achsvermessung an Ihrem Kfz garantiert eine optimale Fahrwerkeinstellung , einen geringeren Reifenverschleiß und eine höhere Bremsleistung Ihres Pkw. Die Achsvermessung gehört zwar für die meisten Autofahrer nicht gerade zu den Routinechecks, insgesamt aber lohnt es sich sein Fahrwerk im Auge zu behalten. Die Radführung ist im Alltag schließlich starken Belastungen, wie Schlaglöchern und anderen Fahrbahnschäden, ausgesetzt. Derart Stöße können schnell zu einem Schaden an der Achsgeometrie führen, was am Ende nicht nur die Sicherheit negativ beeinflusst. Besteht also der Verdacht, dass Ihr Fahrwerk durch den Kontakt mit beispielsweise einer Bordsteinkante oder aber gar durch einen Unfall in Mitleidenschaft gezogen wurde, sollten Sie schnellstmöglich einen Termin zur 3D-Achsvermessung Ihres Pkw vereinbaren. Die Kosten für eine solche sind nämlich verhältnismäßig gering. Viel teurer wird es, wenn Sie den Schaden an Ihrem Auto ignorieren. Hinweise dafür, dass eine Achsvermessung an Ihrem Fahrzeug zwingend notwendig ist, sind zum Beispiel:

- ein schiefes Lenkrad
- schwammiges Lenkgefühl
- holprige Geräusche des Fahrwerks
- ein Quietschen in Kurven
- ungleichmäßig abgefahrene Reifen

Aber auch nach vielen Nachrüstungen an Ihrem Kfz ist eine Achsvermessung Pflicht. Beispielsweise nach dem Einbau von Tieferlegungsfedern oder Stoßdämpfern. Der Vorteil einer 3D-Achsvermessung gegenüber den handelsüblichen Achsvermessungsverfahren, wie beispielweise via Laser, liegt in der Vorgangsdauer. Während, je nach Fahrzeugalter und -typ eine normale Achsvermessung bis zu zwei Stunden dauern kann, dauert die 3D-Methode gerade einmal wenige Minuten. Dazu werden Reflektoren an die Reifen angebracht, die dann mit Hilfe einer Kamera erfasst und in ein 3D-Modell umgewandelt werden. So lässt sich schnell erkennen, ob die Spur Ihres Pkw neu eingestellt werden muss.

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Haftpflicht­schaden

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie deckt die Schäden, die anderen durch Ihr Fahrzeug entstehen. Für die eigenen Schäden wiederum ist die Teilkasko oder die Vollkasko zuständig.Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt also die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Instandsetzung Ihres Pkw, sowie für etwaige Anwaltskosten, Schmerzensgeld und/oder Verdienstausfall. Ihre Aufgabe ist es, den Schaden fachgerecht und genauestens dokumentieren zu lassen, um ihn bei der Versicherung des Unfallverursachers geltend zu machen. Ein Gutachten eines neutralen und unabhängigen Sachverständigen ist dabei zur Beweissicherung beinahe unverzichtbar. Häufig empfiehlt bzw. beauftragt die gegnerische Versicherung einen Schadensgutachter. Das brauchen sie aber keinesfalls zu akzeptieren. Dieser handelt oft im Interesse der Versicherung und versucht, den Unfallschaden deshalb möglichst niedrig zu beziffern.

Ich dokumentiere für Sie die Schäden auf Grundlage der herstellerseitigen Vorgaben und ermittele sowohl Wiederbeschaffungswert als auch Restwert und Wertminderung an Ihrem Fahrzeug. Damit deckt mein Gutachten auch mögliche Mehr- bzw. Folgekosten ab. Außerdem berate ich Sie zu allen Fragen rund um die Reparatur und den Ablauf der Schadensregulierung. Grundsätzlich ist es Ihnen selbst überlassen, ob sie ihr Fahrzeug reparieren, verkaufen, oder trotz Schaden weiter nutzen wollen. Der Halter bestimmt, was mit seinem Eigentum passiert – egal welcher Meinung die Versicherung ist. Übrigens: Für Sie ist meine Dienstleistung KOSTENLOS. Der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung trägt die Kosten für das KFZ-Schadensgutachten.

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Fahrzeug­bewertung

Eine Autobewertung ist die Grundlage für einen gelingenden Kauf oder Verkauf Ihres Pkw. Oder benötigen Sie einen Nachweis über den Fahrzeugwert für die Versicherungseinstufung? Vielleicht möchten Sie auch einfach nur sichergehen, dass Sie bei einem etwaigen Verlust Ihres Fahrzeugs den Wert auch tatsächlich belegen können?

Ich prüfe Ihr Wunschauto sowie Ihren Gebrauchten, um am Ende Zeit-, Rest- und Wiederbeschaffungswert zu belegen. Zwar gibt es zwischenzeitlich etliche Onlineportale, die einen solchen Dienst anbieten, allerdings geben die nur eine Richtung anhand der Fahrzeugscheindaten vor. Letztlich gilt es bei der Fahrzeugbewertung aber nicht nur Marke, Modell, Alter und Ausstattung zu berücksichtigen - auch der Fahrzeughalter nimmt großen Einfluss auf den Restwert seines Pkw. Wenn Sie also sichergehen wollen, dass der Wert Ihres Fahrzeugs objektiv und unabhängig bestimmt wurde, dann sollten Sie ein Wertgutachten bei einem Sachverständigen oder Gutachter in Auftrag geben. Auch um bestens vorbereitet in die Preisverhandlung zu starten.Für einen ersten groben Schätzwert jedoch, empfehlen sich die Seiten von DAT, Schwacke und ADAC.

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Kasko­schaden

Eine Kaskoversicherung ist freiwillig und kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug oder aber für den Verlust Ihres Pkw auf. Dabei unterscheidet man im Allgemeinen zwischen einer Voll- und einer Teilkaskoversicherung. Die Teilkasko greift beispielsweise bei:

- Brand
- Diebstahl
- Kurzschlüssen(verschmorte Kabel)
- Marderbissen
- Wetterschäden (Hagel, Überschwemmung)
- Wildschäden

Die Vollkaskoversicherung bildet den wohl höchsten Schutz für Fahrzeughalter. Sie sichert zusätzlich in z.B. folgenden Fällen ab:

- bei Vandalismus
- im Falle von Fahrerflucht
- bei Zusammenstößen mit Tieren
- generell bei selbstverschuldeten Schäden

Wenn die Versicherung aber für Sie einspringt, dann haben Sie dennoch in der Regel eine Selbstbeteiligung zu tragen. Bei einem Kaskoschaden ist Ihre Versicherung außerdem weisungsberechtigt. Sie kann, wie in Ihrem Versicherungsvertrag festgehalten, z.B. an eine Werkstatt ihrer Wahl verweisen. Auch ein Gutachter wird Ihnen im Regelfall von der Versicherung zugewiesen. Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig nach dem Vorgehen. Wenn Ihre Versicherung darauf besteht, einen „eigenen“ Sachverständigen zu stellen, müssen Sie deren Sachverständigen auch im Kaskorecht nicht akzeptieren. Denn die Versicherung stellt natürlich in erster Linie einen Sachverständigen, der den Schaden, im Sinne der Versicherung, nicht all zu hoch werden lässt.

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Sie hatten einen Unfall? Sie wollen sich einen neuen Gebrauchtwagen anschaffen oder Ihren Gebrauchten verkaufen? Sie brauchen eine Wertschätzung Ihres Pkw für eine faire Einstufung bei Ihrer Kfz-Versicherung? Sie möchten wissen was Ihr Oldtimer oder Youngtimer wert ist? In all diesen Fragen stehe ich Ihnen schnell und kompetent zur Seite.

Vereinfacht erwähnt, schlüsselt ein Gutachten immer einen finanziellen Wert auf. Sei es nun der der anstehenden Reparaturkosten, der des Restwerts, der einer etwaigen Wertminderung oder aber der Wiederbeschaffungswert.

Als unabhängiger Kfz Sachverständiger in und um Lüdenscheid bestehen keinerlei vertraglichen Vereinbarungen mit Versicherern und Fahrzeugherstellern, sodass wir Ihr Anliegen grundsätzlich in Ihrem Interesse bearbeiten können.

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Downloads

Um immer auf den Ernstfall vorbereitet zu sein, gibt es hier verschiedene Dokumente zum Download, die Sie in Ihrem Fahrzeug mitführen können.

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Wir kennen uns nicht nur mit Pkws aus. Wir sind auch nach einem Unfall mit Ihrem Zweirad, Transporter oder Lkw für Sie da. Dabei spielt es keine Rolle, ob nun das Zugfahrzeug oder der Auflieger zu Schaden gekommen ist.

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Nach einem Verkehrsunfall helfen wir Ihnen nicht nur solange Ihr Kfz-Gutachten bei uns in Arbeit ist: Wir betreuen Sie bis die Schadensregulierung für Sie vollständig abgeschlossen ist.

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FAQ's

Wir haben ein paar der wichtigsten Fragen zu den Themen „Unfallgutachten“ und „Sachverständige“ für Sie zusammengefasst und beantwortet. Sollte Ihre Frage dabei unbeantwortet bleiben, kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich unter 02351 / 974 5335.

Ist ein Kfz-Gutachten auch bei etwaiger Teilschuld sinnvoll?
Reicht ein Kostenvoranschlag oder muss es ein Kfz Gutachten sein?
Was kostet ein Kfz Gutachten?
Darf ich einen Anwalt einschalten?
Wie lange dauert ein Gutachten?
Schaden auszahlen lassen - geht das?
Darf die Versicherung die vom Kfz-Gutachter festgemachte Schadenshöhe anfechten?
Kann ich den Kfz-Gutachter selbst wählen?
Was versteht man unter Wertminderung?
Bekomme ich auch einen Bescheid über eine etwaige Wertminderung?
Wann handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden?
130-Prozent-Regelung - Was ist das?
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Was ist eine zeitwertgerechte Reperatur?